Verdeckte Zuwendungen von und an Privatstiftungen seien möglich und würden regelmäßig vorkommen. Gegenüber den verdeckten Ausschüttungen bzw Einlagen bei Kapitalgesellschaften gelte es jedoch, einige Spezifika zu beachten, da ein klassisches sozietäres Verhältnis zwischen Stifter und Stiftung nicht vorliegen könne. Unter dieser Prämisse werden im Beitrag einerseits die derzeitigen steuerlichen Rahmenbedingungen für verdeckte Zuwendungen von Privatstiftungen, andererseits jedoch auch die Gegebenheiten von verdeckten Zuwendungen (Nachstiftung) an die Privatstiftung diskutiert und die zum Teil kontrovers diskutierte Rechtslage aufgegriffen.
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