Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Verdienstentgang von Kleinunternehmern bei coronabedingter Quarantäne

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wurde über einen Unternehmer eine behördliche Quarantäne mit Bescheid verhängt, so entstehen für den Unternehmer Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Bisher war die Berechnung des Verdienstentganges teilweise mit Schwierigkeiten verbunden. Mit der letzten Änderung der EpG 1950-Berechnungs-Verordnung (BGBl II 2022/151) wurde nun ab 9. 4. 2022 die Möglichkeit der Pauschalierung des Verdienstentganges für Kleinunternehmen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994) eingeführt. Auf Antrag kann der Verdienstentgang für Kleinunternehmer mit einem Pauschalbetrag von 86 € für jeden Tag der Erwerbsbehinderung (Absonderung) festgesetzt werden. (Quelle: WKO OÖ, Corona-Chefinfo, Update 14. 4. 2022)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2022/241

19.05.2022
Heft 5/2022