(Fellner, RdW 2008/693, S. 750)
Die Änderung des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 und der Entwurf eines Abgabenverwaltungsreformgesetzes des Bundes stellen nach Ansicht von Fellner erste Schritte zur Vereinheitlichung des landesrechtlichen Abgaben(verfahrens)rechts dar. Zu einer echten Vereinheitlichung werde es aber auch einer akkordierten Anpassung des Landesrechts bedürfen. Die Bemühungen um eine Vereinheitlichung sollten sich auch auf das landesgesetzliche Abgabenstrafrecht erstrecken.
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