Der Brexit wurde zwar bereits vollzogen, jedoch gelte für den Bereich der USt ein Aus-
trittsabkommen, welches mit Jahresende ablaufe, sodass es ab 2021 zu wesentlichen Änderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich kommen werde. Betroffene Unternehmer sollten rechtzeitig die relevanten Transaktionen identifizieren und Vorkehrungen treffen, damit die Umsätze künftig richtig abgebildet und erklärt werden können. Der Beitrag gibt einen Überblick.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.