Das GemRefG 2023, das umfangreiche Änderungen in der Spendenbegünstigung gem § 4a EStG - und auch im Gemeinnützigkeitsrecht gem § 34 ff BAO - vorsehe, sei mit 1. 1. 2024 in Kraft getreten. Dabei seien auch im Verfahren zur Erlangung und Verlängerung der Spendenbegünstigung wichtige Neuerungen zu verzeichnen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.