Steuerrecht aktuell

Verfahrensrechtliche Fragen der neuen Entstrickungsbesteuerung

Univ.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL / Univ.-Ass. Wolfgang Gurtner, LLM.oec.

Mit dem AbgÄG 2015 (BGBl I 2015/163) wurde das bisherige Nichtfestsetzungskonzept im Rahmen der Entstrickungsbesteuerung weitgehend abgeschafft und durch ein Ratenzahlungskonzept ersetzt. Gleichzeitig wurde die bisherige 10-jährige absolute Verjährungsfrist für Entstrickungsfälle nach dem 1. 1. 2006 insoweit erstreckt, als diese nunmehr erst mit dem Jahr des Eintritts des rückwirkenden Ereignisses zu laufen beginnt. Der vorliegende Artikel beleuchtet mit der neuen Entstrickungsbesteuerung in Verbindung stehende verfahrensrechtliche Fragen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/438

07.06.2016
Heft 11/2016
Autor/in
Philipp Stanek

RA/StB Dr. Philipp Stanek, MBL, ist Rechtsanwalt sowie Steuerberater und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien und war zuvor Assistent an den Instituten für Finanzrecht der Universität Salzburg und der Universität Wien.

Wolfgang Gurtner
Wolfgang Gurtner, LLM.oec. ist Universitätsassistent am Institut für Öffentliches Recht – Finanzrecht der Universität Salzburg.