Das BFG sehe sich regelmäßig mit der Situation konfrontiert, dass ihm Beschwerden gegen einen Wiederaufnahmebescheid und den zugehörigen Sachbescheid vorgelegt würden, das Finanzamt aber nur über den Sachbescheid eine Beschwerdevorentscheidung erlassen habe. Diese Situation sei tückisch, weil nach der ständigen Rsp des VwGH bei sonstiger Rechtswidrigkeit zuerst über die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid abgesprochen werden müsse. Für die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid bestehe aber mangels Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt noch keine Zuständigkeit des BFG. Der Beitrag diskutiert mögliche Lösungsansätze für diese Verfahrenssituation.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.