Artikelrundschau Juni 2019 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Verfahrensrechtliche (Un)Möglichkeiten bei verabsäumter Anführung von Wiederaufnahmegründen (Urban-Kompek, SWK 16/2019, 740)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die Abgabenbehörde habe verabsäumt, konkrete Wiederaufnahmegründe in ihrem Bescheid darzustellen und habe daraufhin vergeblich unterschiedliche verfahrensrechtliche Instrumente bemüht, um diesen Mangel zu beheben. Urban-Kompek befasst sich mit diesen Möglichkeiten und zeigt auf, weshalb das Fehlen von Wiederaufnahmegründen im Regelfall nachträglich nicht mehr saniert werden kann.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/541

23.08.2019
Heft 15-16/2019