(Ruppe, NZ 8/2008, S. 244)
Aus dem Erk des VfGH vom 13. 3. 2008 wurde - wie Ruppe einleitend ausführt - immer wieder abgeleitet, der Gerichtshof habe damit die Heranziehung der Einheitswerte (des Grundvermögens) für Zwecke der Grundsteuer für verfassungskonform erachtet. Eine genauere Betrachtung dieser Entscheidung bestätige diesen Befund jedoch nicht.
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