Im Rahmen der Juni-Session hat der VfGH nach Beratung nun entschieden, dass das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 und damit der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung (Haushaltsabgabe) verfassungskonform sind. Mit seinem 55-seitigen Urteil hat der VfGH eine Beschwerde abgewiesen, in der ua vorgebracht wurde, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot des ORF sehr wohl nutzen (vgl ÖStZ 2025/135).
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