Steuerrecht aktuell

Verfassungsrechtliche Aspekte der Verpflichtung zur Sonderausgaben-Datenübermittlung

Dr. Edeltraud Lachmayer / Dr. Martin Atzmüller

Mit Anfang 2018 ist die Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 18 Abs 8 EStG wirksam geworden; insb Spendenorganisationen und Kirchen müssen nunmehr Daten an das Finanzamt übermitteln, wenn die Zahlungen in der jeweiligen Steuerveranlagung berücksichtigt werden sollen. Im Schrifttum wurden bezüglich dieser Übermittlungsverpflichtung verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht.1 Im folgenden Beitrag soll die einschlägige Judikatur des VfGH dazu dargestellt und zu den Bedenken Stellung genommen werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/275

07.05.2018
Heft 7/2018
Autor/in
Edeltraud Lachmayer

Dr. Edeltraud Lachmayer ist Hofrätin des VwGH.

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.