Info aktuell / Rechtsprechung / VfGH

Verfassungswidrige Befristung des Antrags auf Aufhebung von einem Nichtbescheid abgeleiteter Bescheide

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mit Einführung des § 295 Abs 4 BAO wurde eine spezielle Regelung geschaffen, um auf als Grundlagenbescheid intendierte Enunziationen gestützte Änderungsbescheide auf Antrag aufzuheben, wenn der Antrag innerhalb der nach § 304 BAO maßgeblichen Frist gestellt wurde. Es kann aber der Fall eintreten, dass erst nach Ablauf der Frist für die Wiederaufnahme des davon abgeleiteten Bescheids nach § 304 BAO und damit nach Ablauf der Frist für die Antragstellung nach § 295 Abs 4 BAO feststeht, dass die abändernde Enunziation im Feststellungsverfahren kein Bescheid ist (zum Prüfungsbeschluss siehe schon ÖStZ 2019/281).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/105

20.02.2020
Heft 4/2020