Zugleich eine Würdigung des Erkenntnisses des deutschen BVerfG 30. 5. 1990, 1 BvL 2/83
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat im E 30. 5. 1990, 1 BvL 2/83, festgestellt, daß § 622 Abs 2 BGB mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) unvereinbar ist, soweit hiernach die Kündigungsfristen für Arbeiter kürzer sind als für Angestellte (Amtlicher Leitsatz).
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