Steuerrecht aktuell

Vergleichsgebühren ohne Vergleich? - das Legalitätsprinzip im Gebührenrecht

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Vergleiche bereinigen nach § 1380 ABGB "streitige oder zweifelhafte Rechte" durch ein wechselseitiges Nachgeben. Davon zu unterscheiden ist die konstitutive Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses durch eine Willenseinigung der Vertragspartner im Rahmen der Privatautonomie. Die Gebührenpflicht nach § 33 TP 20 GebG greift nur für Vergleiche, jedoch nicht für einvernehmliche Begründungen oder Änderungen von Rechtsverhältnissen ohne Vorliegen von Zweifeln oder Streit.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/464

07.07.2017
Heft 12/2017
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.