Den Stiftungsvorständen einer Familien-Privatstiftung sollen erstmals Entschädigungen ausbezahlt werden.
Es stellt sich die Frage, wie die Vergütungen an Mitglieder des Stiftungsvorstands umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Der Stiftungsvorstand ist im Regelfall selbstständig tätig. Es handelt sich um Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 für die Verwaltung fremden Vermögens (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Anm 176/2). Der Stiftungsvorstand ist demnach Unternehmer im Sinne des UStG 1994.
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