(Pamperl/Steindl, SWI 8/2013, S. 335)
Fraglich sei, welche abkommensrechtliche Verteilungsnorm zur Anwendung gelange, wenn ein DBA zwar Art 16 OECD-MA als Verteilungsnorm für Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen übernommen hat, dessen Anwendungsvoraussetzungen aber nicht erfüllt sind. Die Autorinnen untersuchen, ob in solchen Fällen auf Art 21 OECD-MA zurückzugreifen sei.
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