Steuerliche Behandlung nach dem DBA Österreich-Deutschland
Erhält eine österreichische Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand aus der Organisation von Sportveranstaltungen sowie der damit im Zusammenhang stehenden Vermarktung von Übertragungsrechten durch Rundfunk und Fernsehen besteht, von einer deutschen Gesellschaft Vergütungen für die Überlassung von Fernsehübertragungsrechten an solchen Veranstaltungen, ohne dass dieses Entgelt den teilnehmenden Sportlern selbst zukommt, stellt sich die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht an diesen Vergütungen zusteht. Hierfür ist entscheidend, ob die Anwendung von Art 17 Abs 1 Satz 3 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Deutschland auch dann bejaht wird, wenn die Vergütungen nicht den Sportlern selbst zufließen.
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