Durch Eintritt der Verjährung eines Anspruchs geht das Klagerecht verloren, die Schuld bleibt aber weiter aufrecht. Wird eine Schuld trotz Verjährung beglichen, kann sie nicht mehr zurückgefordert werden.
Bevor eine schon länger zurückliegende Schuld beglichen wird, sollte man daher immer kontrollieren, ob möglicherweise bereits Verjährung des noch offenen Anspruchs eingetreten ist.
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