Erfolge die Betriebsveräußerung oder -aufgabe aus bestimmten alters- oder gesundheitsbedingten Gründen, könne als Maßnahme der Progressionsermäßigung der Hälftesteuersatz beantragt werden. In einem Rechtsmittelverfahren vor dem BFG sei strittig, ob die Begünstigung auch für eine im Ausland lebende Mitunternehmerin anwendbar sei, wenn das Unternehmen von einem Verwalter geführt worden sei.
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