Verschiedene Fallgestaltungen einer Veräußerung von Ausschüttungen werden in das System der Endbesteuerung und Einmalerfassung eingeordnet und systemkonsistent gelöst.
I. Fallgestaltungen
Dividenden/Ausschüttungen können vom ausschüttungsberechtigten Gesellschafter veräußert werden, ohne den Gesellschaftsanteil zu veräußern.
Die Veräußerung kann
- vor dem Zufluss, jedoch nach dem Ausschüttungsbeschluss oder
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