Ein StPfl verursachte in alkoholisiertem Zustand (Blutalkoholgehalt von 1,9 Promille) einen Verkehrsunfall mit seinem betrieblichen LKW, bei welchem mehrere Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer beschädigt und eine Verkehrsteilnehmerin verletzt wurden. Der StPfl wurde der fahrlässigen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss schuldig gesprochen. Seine KFZ-Haftpflichtversicherung nahm für die an die anderen Unfallbeteiligten zu leistenden Schadenszahlungen vertragsgemäß Regress bei ihm, da er den Unfall in alkoholisiertem Zustand verursacht hatte.
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