Artikelrundschau August 2019 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Verlängerung der Beschwerdefrist bis zum Abschluss einer Betriebsprüfung (Fröhlich, BFGjournal 7-8/2019, S. 324)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Es könne verständliche Gründe geben, dass ein Steuerpflichtiger erst nach Kenntnis eines zukünftigen Ereignisses beurtei-

len könne, ob er Beschwerde gegen einen Steuerbescheid erheben soll. Fraglich sei, ob Fristverlängerungsansuchen bis zum Eintritt eines solchen Ereignisses, wie zB den Abschluss eines noch laufenden Prüfungsverfahrens im Abgabenrecht, zulässig sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/683

14.10.2019
Heft 19/2019