Info aktuell / Finanzverwaltung

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde am 29. 9. 2021 eine weitere Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland unterzeichnet, die den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen (zur zweiten Erweiterung siehe ÖStZ 2021/248) bis mindestens 31. 12. 2021 verlängert. Erlass des BMF 4. 10. 2021, 2021-0.677.478.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/795

12.11.2021
Heft 22/2021