Ungeachtet sonstiger Streitigkeiten im Parlament, habe der Gesetzgeber die pandemiebedingten gesellschaftsrechtlichen Erleichterungen für Generalversammlungen, Hauptversammlungen uÄ sowie für die Fristen iZm der Aufstellung, Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses verlängert.
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