(Berger, RdW 2009/195, S. 247)
Die Verlosung von Immobilien erfreut sich derzeit zunehmender Beliebtheit. Fraglich ist, welche Bemessungsgrundlage für die GrESt dabei heranzuziehen ist. Nach Ansicht des BMF soll das der Betrag sein, "der sich aus der Anzahl aller verkauften Lose multipliziert mit dem Lospreis ergibt". Entgegen der Auffassung des BMF scheint aber laut Berger eher der Wert des Grundstücks und damit der dreifache Einheitswert Bemessungsgrundlage für die GrESt zu sein.
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