Steuerrecht

Verlosung von Grundstücken: GrESt vom Wert oder von der Gegenleistung?

Mag. Christian Berger

Die Verlosung von Immobilien erfreut sich derzeit - zumindest in der medialen Wahrnehmung - zunehmender Beliebtheit. Fraglich ist, welche Bemessungsgrundlage für die GrESt dabei heranzuziehen ist. Nach Ansicht des BMF soll das der Betrag sein, "der sich aus der Anzahl aller verkauften Lose multipliziert mit dem Lospreis ergibt". Entgegen der Auffassung des BMF scheint aber eher der Wert des Grundstücks und damit der dreifache Einheitswert Bemessungsgrundlage für die GrESt zu sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/195

17.03.2009
Heft 3b/2009
Autor/in
Christian Berger

Mag. Christian Heinrich Berger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Derzeit ist er am Institut für Finanzrecht der Universität Wien als Assistent bei Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind vor allem Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht.