Der VwGH hat in seinen Erkenntnissen vom 25.09.2001, 99/14/0217-9, und vom 25.10.2001, 99/15/0149-9 ausgeführt, dass Verluste einer ausländischen Betriebsstätte bei Vorliegen eines DBA mit Befreiungsmethode von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug zu bringen sind. Damit weicht der VwGH von seiner bisherigen Rsp (E 06.03.1984, 83/14/0107, und E 21.05.1985, 85/14/0001) und von der Praxis der Finanzverwaltung (Abschn 28 EStR 2000, Rz 7605) ab, nach der bei Befreiungsmethode Verluste ausländischer Betriebsstätten nur im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind.
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