Aufgrund der Besonderheiten des Gruppenbesteuerungsregimes kann die Frage nach der Behandlung von während der Gruppenzeit entstandenen Verlusten bei Umgründungen eines Gruppenmitglieds nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Dies gilt nicht nur für Umgründungen während der Gruppenzugehörigkeit, sondern auch für Umgründungen eines aus der Unternehmensgruppe ausgeschiedenen Gruppenmitglieds. Vorliegender Beitrag soll aufzeigen, dass die beim Gruppenträger befindlichen Verluste der aus der Gruppe ausgeschiedenen Körperschaft bei Umgründungen dieses ehemaligen Gruppenmitglieds nicht betroffen sind, solange es im Zuge der Umgründung nicht zu einem Vermögenstransfer vom ehemaligen Gruppenmitglied auf dessen frühere Unternehmensgruppe kommt.
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