Steuerrecht aktuell

Verlustverrechnungsgrenze und echte stille Beteiligung

Mag. Florian Brugger / Mag. Kasper Dziurdz

Bei der Besteuerung von Gewinnanteilen aus echten stillen Beteiligungen ist unklar, ob die in § 2 Abs 2b Z 1 EStG vorgesehene Verlustverrechnungsgrenze zur Anwendung kommt.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach § 27 Abs 1 Z 2 EStG auch "Gewinnanteile aus der Beteiligung an einem Unternehmen als stiller Gesellschafter sowie aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters". Werden einem stillen Gesellschafter Verluste zugewiesen, ist mit Blick auf § 27 Abs 1 Z 2 Satz 2 EStG ("Verlustanteile aus solchen Beteiligungen sind nicht zu berücksichtigen") unstrittig, dass solche Verluste das Einkommen des stillen Gesellschafters nicht mindern. Erhält der stille Gesellschafter in folgenden Jahren eine Gewinnzuweisung, kommen nach § 27 Abs 1 Z 2 Satz 1 EStG nur insoweit Kapitaleinkünfte in Betracht, als die Gewinnanteile "nicht zur Auffüllung einer durch Verluste herabgeminderten Einlage zu verwenden sind".

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/860

23.09.2010
Heft 18/2010
Autor/in
Florian Brugger

Dr. Florian Brugger ist Steuerberater und Partner bei KPMG in Wien, Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien sowie Mitglied im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Kasper Dziurdz

Dr. Kasper Dziurdz ist Mitarbeiter der KPMG in Wien und Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.