Im Beitrag des BFGjournals im März 2024 "Verlustverwertung bei Kapitalvermögen" sei ein abweisendes Erkenntnis des BFG vom 1. 2. 2024, RV/7100381/2023, zur Frage einer Verlustverwertung in der Steuerperiode und einem Verlustvortrag in Folgejahren im außerbetrieblichen Bereich besprochen worden, das im Einklang mit der Judikatur des VfGH zur geltenden Rechtslage stehe. Es würden privaten Kapitalanlegern aber auch Praxishinweise erteilt, wonach die in Ö fehlende Verlustvortragsmöglichkeit durch Teilverkäufe der von Substanzverlusten betroffenen Titel in Folgeperioden mit derselben Wirkung wirtschaftlich nachgebildet werden könne. Diesem "Praxistipp" müsse man wesentliche praktische Einwände entgegenhalten.
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