Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 35/10, die Beschränkung des Verlustvortrages auf betriebliche Einkünfte aufgehoben. Die Bundesregierung hat rasch reagiert: Eine neue Verteilungsbegünstigung wird für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingeführt, der Verlustvortrag bleibt unverändert.1
Im gegenständlichen Verfahren wurde die bestehende Rechtslage zum generellen Ausschluss des Verlustvortrags im außerbetrieblichen Bereich vom VfGH geprüft. Mit Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 35/10, kundgemacht mit BGBl I 2010/94, wurde die Wortfolge des § 18 Abs 6, die eine ordnungsmäßige Buchführung zur Voraussetzung für den Verlustvortrag macht ("- wenn die Verluste durch ordnungsgemäße Buchführung ermittelt worden sind und"), mit Wirkung ab 2012 aufgehoben.
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