Bislang waren im Rahmen des Verlustabzuges berücksichtigungsfähige Verluste zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Das KMU-Förderungsgesetz 2006 hat eine neue Qualität des Verlustvortrages geschaffen: Verluste eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners sind nur mehr zeitlich befristet, nämlich drei Jahre vortragsfähig. Treffen im Verlustvortrag zeitlich unbefristet verwertbare und zeitlich befristet verwertbare Verluste zusammen, stellt sich die Frage der Rangordnung der Verlustverwertung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.