Steuerrecht

Verlustvortrag: Reihenfolge der Verlustverwertung

Dr. Martin Atzmüller

Bislang waren im Rahmen des Verlustabzuges berücksichtigungsfähige Verluste zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Das KMU-Förderungsgesetz 2006 hat eine neue Qualität des Verlustvortrages geschaffen: Verluste eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners sind nur mehr zeitlich befristet, nämlich drei Jahre vortragsfähig. Treffen im Verlustvortrag zeitlich unbefristet verwertbare und zeitlich befristet verwertbare Verluste zusammen, stellt sich die Frage der Rangordnung der Verlustverwertung.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/516

15.08.2007
Heft 8/2007
Autor/in

Dr. Martin Atzmüller ist Fachexperte in der Steuersektion des Bundesministeriums für Finanzen.