(Dziurdz, ecolex 8/2013, S. 728)
In mehreren EAS-Auskünften vertritt das BMF die Auffassung, dass Ö bei Personalentsendungen und Arbeitnehmerüberlassungen nur dann zur Vermeidung der Doppelbesteuerung iSd Art 23 OECD-MA verpflichtet ist, wenn der andere Vertragsstaat sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten denselben wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff anwendet. Trotz Kritik in der Literatur habe sich der UFS dieser Auffassung angeschlossen.
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