Die ertragsteuerrechtliche Einordnung einer Markteinkommenserzielung in die sieben Einkunftsarten des EStG und die Bestimmung der Einkunftserzieler wird bei Fruchtgenuss und Baurechten auf Basis von Fallbeispielen analysiert. Systemkonsistente Lösungen werden gesucht.
In allen Fallbeispielen wird eine Vermietung von Immobilien aus dem Privatvermögen (also nicht aus dem Betriebsvermögen) angenommen.
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