Wirtschaftsrecht

Vermögensberatung: Versicherungsschutz für steuerliche Beratung?

Univ. Ass. Dr. Johannes Lehner / RA Dr. Clemens Völkl

Jüngst hat sich der OGH mit dem Berufsbild des gewerblichen Vermögensberaters, dessen Berechtigungsumfang gerade im Hinblick auf Steuerauskünfte und Fragen des Deckungsumfangs in der maßgeblichen (Pflicht-)Haftpflichtversicherung auseinandergesetzt.

Der Berechtigungsumfang des gewerblichen Vermögensberaters ermächtigt diesen ua zur Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen. Im Zuge der Beratungstätigkeit kommt es oftmals auch zur steuerlichen Beratung hinsichtlich einzelner Anlage- und Versicherungsformen. Der vorliegende Beitrag untersucht, in welchem Umfang der gewerbliche Vermögensberater berechtigt ist, steuerlich beratend tätig zu werden, und welche Art von steuerlichen Auskünften noch durch eine Berufshaftpflichtversicherung gedeckt wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/638

18.11.2013
Heft 11/2013
Autor/in
Johannes Lehner

Dr. Johannes Lehner ist Partner bei Aigner + Partner Rechtsanwälte.
Lehr- und Forschungstätigkeit am Fachbereich Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Wertpapierrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht, Venture-Capital und Unternehmensfinanzierung, Immobilien-, Bauträger- und Liegenschaftsrecht.

Clemens Völkl

RA Dr. Clemens Völkl ist Partner der Völkl Rechtsanwälte GmbH & Co KG und Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er beschäftigt sich mit Bank-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht sowie Prozessführung und zählt zu den anerkanntesten Spezialisten im Bereich der Berater- und Abschlussprüferhaftung. Nähere Informationen finden Sie unter www.voelkl.partners.

Publikationen (Auswahl):
Handbuch Beraterhaftung (2013); §§ 15 (gemeinsam mit Ratka), §§ 55–58 und §§ 54, 59, 60 in Straube, Wiener Kommentar zum GmbHG (2015, 2020); §§ 3, 9, 10 und § 15 (mit Ettmayer) UGB und §§ 1–10 FBG in Straube, UGB I (2017); § 270, §§ 269, 271, 271c (mit Hirschböck und Gedlicka), 275 und 276 in Straube, UGB II (2019); LÜW: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (2020; gemeinsam mit Ratka und Rauter).