Um wirksame Maßnahmen zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten in der EU zu ermöglichen und sicherzustellen, sei der bestehende Rechtsrahmen mit der RL 2024/1260/EU aktualisiert worden. Im Beitrag wird untersucht, inwieweit die vermögensrechtlichen Anordnungen, die für Finanzvergehen mit erheblichem Unrechtsgehalt - wie zB grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug - vorgesehen seien, unionsrechtlichen Vorgaben genügen.
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