Steuerrecht

Vernehmungen bei der Finanzstrafbehörde - jetzt mit Tonbandprotokoll?

Anton Mairinger

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1989, BGBl 660, wurde unter anderem durch den Abschn VII dieses Gesetzes die BAO in mehreren Punkten geändert.

Im dritten Abschn der BAO enthielt § 87 betreffend Niederschriften bisher folgenden sechsten Absatz:

„Die Niederschrift kann, wenn kein Einwand erhoben wird, auch in Kurzschrift abgefaßt werden; sie ist nachträglich in Vollschrift zu übertragen.“

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 128

01.04.1990
Heft 4a/1990
Autor/in
Anton Mairinger

Hofrat Dr. Anton Mairinger ist seit dem Jahr 2000 Richter am Verwaltungsgerichtshof. Publikationen vorwiegend zum Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht und Zollrecht.