Info aktuell / BGBl

Verordnung betreffend die Gewinnermittlung von nichtbuchführenden Gewerbetreibenden neuerlich geändert

Gem der in § 17 Abs 4 EStG enthaltenen Verordnungsermächtigung räumt der Gesetzgeber dem BMF das Recht ein, Durchschnittssätze für die Ermittlung von Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung von bestimmten Gruppen von Steuerpflichtigen aufzustellen. Diese Verordnung wurde - nachdem sie seit dem Jahr 1990 unverändert bestanden hatte - nun zum zweiten Mal in diesem Jahr geändert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/681

03.10.2018
Heft 18/2018