Steuerrecht Aktuell

Verordnung zur Ausnahme gem § 12a Abs 9 KStG für nicht klimaschädliche Infrastrukturprojekte

Mag. Pavel Knesl

Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz1 wurde - in § 12a KStG 1988 - die Zinsschrankenregelung eingeführt.2 Mit dieser Bestimmung wurden die Vorgaben des Rates der Europäischen Union aus Art 4 der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD)3 zur "Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen" in das nationale Recht umgesetzt. Die Vorschriften der ATAD selbst gehen wiederum auf Vorarbeiten der OECD iRd Base Erosion and Profit Shifting-Projektes (BEPS) zurück, die im Abschlussbericht 2015 zum Aktionspunkt 4 Maßnahmen zur Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Zins- und wirtschaftlich vergleichbare Aufwendungen empfohlen hat.4

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/5

31.01.2024
Heft 1-2/2024
Autor/in
Pavel Knesl

Mag. Pavel Knesl ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer in der Sektion IV des Bundesministeriums für Finanzen sowie Fachautor und Vortragender. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der WU Wien.