Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) sei das letzte Drittel der Progressionsabgeltung legistisch verteilt worden. Dies schlage sich ua in div VO nieder, die nunmehr im BGBl kundgemacht worden seien und mit 2025 in Kraft treten würden. Zudem sei die Sachbezugswerteverordnung novelliert worden.
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