Im Schrifttum wurde unlängst die Ansicht vertreten, dass bei der Verpachtung von Grundstücken durch einen pauschalierten Landwirt im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei Inanspruchnahme der Option des § 6 Abs 2 UStG 1994 die Spezialbestimmung des § 22 Abs 1 der des § 10 Abs 1 UStG 1994 vorgehe und diese Umsätze demnach pauschal mit 10 % der Bemessungsgrundlage festzusetzen seien (KARLHEINZ SCHUBERT, SWK 1996, A 179).
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Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.
Vorspann:
Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.