Wirtschaftsrecht

Verpflichtende Geschlechterquote im Aufsichtsrat größerer Unternehmen

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, M.B.L.-HSG, LL.M.

Der österreichische Gesetzgeber ist dem deutschen Beispiel zwei Jahre später gefolgt und hat eine verpflichtende Geschlechterquote (de facto: Frauenquote) für den Aufsichtsrat größerer und börsenotierter Unternehmen eingeführt. Das Gesetz lässt einige Fragen offen, wie zB die Willensbildung bei der Entscheidung über die getrennte oder gemeinsame Erfüllung der Quote durch Kapital- und Arbeitnehmervertreter. Und es hat aus rechtspolitischer Sicht zumindest einen gravierenden Makel, nämlich den vom Gesetz geforderten und jeder sachlichen Rechtfertigung entbehrenden 20%igen Mindestanteil des betroffenen Geschlechts in der Belegschaft, sodass ein selbst sehr großes Unternehmen mit weniger als 20 % Frauenanteil keine weiblichen Aufsichtsratsmitglieder haben muss.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/60

19.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).