Info aktuell

Verpflichtende Sicherheitseinrichtung in Registrierkassen ab 1. April 2017

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Das BMF hat auf seiner Website umfassende Informationen zum Thema Sicherheitseinrichtung in Form von Fragen und Antworten bereit gestellt, zB betreffend finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung:

Werden Unternehmer (finanzstrafrechtlich) ab dem 1. 4. 2017 verfolgt bzw können Unternehmer bestraft werden, wenn ihre Registrierkasse nicht über die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung verfügt, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/172

21.03.2017
Heft 5/2017