Wirtschaftsrecht

Verpflichtender Aufsichtsratsausschuss nach § 92 Abs 4 AktienG

Oskar Winkler / Albert Birkner

Gemäß § 92 Abs 4 AktG idF IRÄG 1997 hat der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, der aus mehr als fünf Mitgliedern besteht, die Verpflichtung, einen Ausschuss zur Vorbereitung der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zu bestellen. Die Vorschrift gilt für nach dem 30. 9. 1997 beginnende Geschäftsjahre. Die Verletzung dieser Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und führt nicht zur Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 244

15.05.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Albert Birkner

Dr. Albert Birkner, LL.M. (Cambridge) ist Partner und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Partnerschaft von Rechtsanwälten, in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind M&A, insbesondere Übernahmen, Privatisierungen, Gesellschaftsrecht und Umstrukturierungen.Albert Birkner und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu Themen des M&A- und Takeover-Rechts. Zuletzt zum Thema Verhaltensmaßstäbe für die Zielgesellschaft im HostileTakeover in Polster-Grüll/Zöchling/Kranebitter, Handbuch Mergers & Acquisitions.

Publikationen (Auszug):

Corporate Governance in Österreich, Verlag Österreich, 2004; Parteistellung und rechtliches Gehör im Außerstreitverfahren, Verlag Orac 1996; Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch, WEKA Verlag Wien; Verzicht auf Bedingungen im Übernahmerecht, ecolex 2005; Falsa Demonstratio auch im Umgründungsrecht in GES Aktuell 2003; Grenzüberschreitende Umwandlung auf den Hauptgesellschafter in GES Aktuell 2003; Normqualität und Anwendungsbereich des Corporate Governance Kodex in GES Aktuell 2002; Pflichtangebot bei Änderungen im Syndikat, ecolex 2000; Abwehrmaßnahmen gegen hostile takeovers, ecolex 2000; Informationsweitergabe bei due diligence und Aktienerwerb, GesRZ 1999; Haftungsdurchgriff bei qualifizierter Unterkapitalisierung, ZIK 1999; Verpflichtender Aufsichtsratsausschuss nach § 92 Abs 4 AktG, RdW 1998

Oskar Winkler

Mag. Dr. Oskar Winkler ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati mit den Tätigkeitsschwerpunkten Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht und Umgründungen. Vor der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mehrjährige Tätigkeit als Projektmanager in einem Versicherungsunternehmen und als Generalsekretär und Leiter der Rechtsabteilung einer Industrieholding.