Vor Kurzem habe der Gesetzgeber in Ö eine befristete umsatzsteuerliche Entlastung von PV-Anlagen eingeführt. Die wirtschaftliche Weitergabe des aus dieser Begünstigung entstehenden Vorteils an den Kunden solle von der Bundeswettbewerbsbehörde kontrolliert werden. Der Beitrag untersucht, ob begünstigte Unternehmer tatsächlich zu einer solchen Weitergabe verpflichtet sind.
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