Arbeitsrecht

Verpönte Motiv- oder zulässige Änderungskündigung

Gustav Breiter

In der betrieblichen Praxis werden Formalerfordernisse naturgemäß nicht immer ausreichend beachtet. Spricht der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer vom Arbeitnehmer nicht akzeptierten Änderung des Arbeitsvertrags eine Kündigung aus, bringen Fehler das Risiko einer Anfechtungsklage wegen Motivkündigung mit sich. Anhand eines Beispiels soll gezeigt werden, wie der Arbeitgeber dieses Risiko vermeidet.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/89

15.02.2002
Heft 2/2002
Autor/in
Gustav Breiter

Dr. Gustav Breiter ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau, Rechtsanwälte in Wien und Mödling.

Publikationen des Autors:
Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsagenten für Dauerverträge nach österreichischem Recht, IHR 2015/2, 45 ff; Praxisbuch Handelsagentenrecht (2012); Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Handelsvertreterrecht, FS Thume (2008).