Steuerrecht

Verrechnung des Sanierungsgewinnes: Reparatur misslungenSanierungsgewinne 1996 und 1997 mit Verlustabzügen 1989 und 1990 doch nicht verrechnungspflichtig

Claus Kohlbacher / Gerold Walder

Die Reparatur zum StruktAnpG ist erneut misslungen: Mit dem AbgÄG 1996 wurde die Verrechnungspflicht der an sich sistierten Verlustvorträge der Kalenderjahre 1989 bis 1996 mit Sanierungsgewinnen in den Jahren 1996 und 1997 normiert (§ 117a Abs 1 EStG); allerdings unterliegen nur die Verluste ab 1991 der Verrechnungspflicht, nicht hingegen die Verluste der Jahre 1989 und 1990. Der Verlustvortrag aus den Jahren 1989 und 1990 bleibt daher trotz des steuerfreien Sanierungsgewinns erhalten; daneben bestehen gegen § 117a Abs 1 EStG verfassungsrechtliche Bedenken.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1997, 229

15.04.1997
Heft 4/1997
Autor/in
Gerold Walder

MMag. Gerold Walder ist als Steuerberater bei Walder & Braito Steuerberatung in Ötztal/Bahnhof tätig. Er ist Universitätslektor am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Landesstelle Tirol und Prüfungskommissär der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Claus Kohlbacher

StB Mag. Dr. Claus Kohlbacher ist geschäftsführender Gesellschafter der Emberger & Kohlbacher Steuerberatungs GmbH in Kufstein.