Bundesweiter Fachbereich

Verrechnung Gedeck in Speiselokalen - ermäßigter Steuersatz?

Mag. Tamara J. Spendel

Die gesonderte Verrechung eines Gedecks in einem Speiselokal hat gegenüber der Hauptleistung Restaurationsumsatz eine dienende Funktion und wird als unselbständige Nebenleistung gesehen. Der ermäßigte Steuersatz kommt entsprechend zur Hauptleistung zur Anwendung. (FB-USt vom 11. 2. 2010)

Das Gedeck wird dem speisenden Gast obligatorisch mit € 4,50 gesondert in Rechnung gestellt. Das Gedeck besteht aus mehreren Gläsern, Tassen, Tellern, Besteck, Tischtuch, Stoffserviette und Wasserkaraffe etc. Dem Gast wird weiters eine Auswahl an Broten, verschiedene Öle, eine Schale mit acht Salzvariationen, manchmal auch Aufstriche dargereicht. Das geprüfte Unternehmen verweist darauf, dass der Speisenanteil kostenmäßig in den ermittelten Teilkosten für das Gedeck überwiegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/187

22.02.2010
Heft 4/2010