(Spendel, ÖStZ 2010/187, S. 87)
Die gesonderte Verrechung eines Gedecks in einem Speiselokal hat gegenüber der Hauptleistung Restaurationsumsatz eine dienende Funktion und wird als unselbständige Nebenleistung gesehen. Der ermäßigte Steuersatz kommt entsprechend zur Hauptleistung zur Anwendung.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.