Versagung des Vorsteuerabzuges, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war
Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht
§
Mehrwertsteuer
RL
2006/112/EG (MehrwertsteuerRL): Art 167, Art 168
Buchst a